Annahmebedingungen der HRV GmbH

Die HRV-GmbH betreibt eine nach BimSchG genehmigte Anlage zum  Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten von Altreifen  und Altgummi.

Die Verwertungsverfahren sind R3, R4 + R13. Die HRV GmbH ist Entsorgungsfachbetrieb und ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert. Sämtliche Zertifikate erhalten sie in unserer Rubrik Zertifizierungen. Als Mitglied des Bundesverbandes des Reifenhandels und des Vulkanisierhandwerks, kurz BRV und der Umweltallianz Sachsen-Anhalt stehen wir für eine hohe Transparenz und Umweltfreundlichkeit. Bei den folgenden Bedingungen ist von „Übernahme“ die Rede. Durch den Begriff „Übernahme“ sind sowohl Abholungen als auch Anlieferungen gemeint.

HRV GmbH - Altreifenentsorgung

1. Fraktionen

Es werden alle Fraktionen an Altreifen übernommen. Vor der Übernahme werden schriftliche Vereinbarungen in Form eines Angebotes und der Bestätigung abgeschlossen.

Altreifen und Altgummi kann in separaten Fraktionen wie:

  • Fahrrad- und Schubkarrenreifen und sonstige Kleinreifen mit und ohne Felge
  • PKW-Reifen mit und ohne Felge
  • Transporterreifen mit und ohne Felge (C-Reifen)
  • LLKW-Reifen mit und ohne Felge
  • LKW-Reifen mit und ohne Felge
  • AS-Reifen (Ackerschlepper bzw. Landmaschinenreifen aller Art und Größe) mit und ohne Felge
  • EM Reifen
  • Vollgummi-Reifen mit und ohne Felge
  • Schläuche
  • Altgummi, Industriegummi ohne metallische Anhaftungen

oder in vereinbarten Gemischen aus o.g. Fraktionen übernommen werden. In den Gemischen können zusätzlich alle weiteren luftgefüllten Altreifensorten wie Industrie-, Fahrrad- und Schubkarrenreifen, Wulstbänder und Schläuche sowie Vollgummireifen enthalten sein. Die Übernahme von mit Spezialschaum gefüllten Reifen, sogenannten Sealreifen, sogenannten Silentreifen sowie Reifen die mit speziellen Chemikalien zur Notlaufeigenschaft gefüllt sind, bedürfen der vorherigen Absprache mit der HRV GmbH. Grundsätzlich und ohne vorherige Zustimmung Der HRV GmbH sind diese Fraktionen von der Annahme ausgeschlossen.

Entsprechend den prozentualen Bestandteilen eines Gemisches werden die Preise im Vorfeld abgestimmt. Gummiteile mit metallischen Anhaftungen bzw. Einlagen bedürfen einer vorherigen Zustimmung zur Übernahme durch die HRV GmbH.

Altreifen die zusammengeschraubt, mit Farbe versehen oder stark verunreinigt sind (Siloabdeckungen oder Baustellenreifen), müssen extra für die Übernahme angemeldet werden. Für diese Fraktionen kann nach Absprache eine zusätzliche Entsorgungsgebühr anfallen. Werden Fraktionen übernommen, welche nicht im Angebot enthalten sind gelten diese als Fehlwurf. Bei Übernahme von Fehlwürfen kommt dafür ein zusätzlicher Sortieraufwand sowie eine separate Entsorgungsgebühr zum Tragen.

Dieser wird der Anfallstelle nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Der Sortieraufwand derzeit beträgt 35,00 Euro je Stunde. Derartige Fehlwürfe werden durch die Eingangskontrolle fotografisch dokumentiert und dem Kunden angezeigt. Bei groben Abweichungen von den vereinbarten Fraktionen, bzw. kontaminierten Altreifen mit gefährlichen Abfallstoffen kann die Übernahme durch die HRV GmbH verweigert werden.

HRV GmbH - Altreifenentsorgung

2. Speziell für Anlieferungen geltende Bedingungen

Anlieferungen können nur nach vorheriger Anmeldungen sowie bestätigtem Angebot erfolgen. Die Anmeldung sollte mindestens 24 Stunden vor der Anlieferung erfolgen. Verwiegungen werden auf der geeichten firmeneigenen Fahrzeugwaage durchgeführt. Die Verwiegung auf dem Gelände der HRV GmbH ist zudem Rechnungsgrundlage für die gewichtsmäßige Abrechnung. Abrechnungen sind ebenfalls Stückweise möglich, je nach Kundenwunsch und Angebot. Ein Abladen der Abfälle erfolgt nach erster Eingangskontrolle nur an den dafür zugewiesenen Plätzen. Eine Abfalldokumentation erfolgt durch Erstellung einer Wiegenote in Verbindung mit der Erstellung eines Übernahmescheines.

Annahmezeiten

Reddeberweg 10, 38855 Minsleben:
Montag – Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Nach vorheriger Absprache ist eine Anlieferung auch außerhalb der o.g. Zeiten möglich.

HRV GmbH - Altreifenentsorgung

3. Speziell für Abholung geltende Bedingungen

Der Fuhrpark der HRV GmbH umfasst folgende Fahrzeuge:

  • Containerfahrzeuge 40 Tonnen Gesamtlast für ca. 1.200 PKW Reifen
  • 11,5 Tonnen Gesamtlast mit Anhänger für ca. 1.000 PKW Reifen
  • 11,5 Tonnen Gesamtlast Solo für ca. 500 PKW Reifen
  • 7,5 Tonnen Gesamtlast für ca. 400 PKW Reifen
  • Sprinter für ca. 150 PKW Reifen

Je nach Absprache kann das für die Kundenverhältnisse passende Fahrzeug zum Einsatz kommen. Werden Altreifen Stückweise übernommen so kann auch die Abrechnung Stückweise erfolgen, je nach Angebot und Vereinbarungen. Abrechnungsgrundlage ist hierfür der von der Anfallstelle quittierte Übernahme- bzw. Lieferschein. Reifengemische und Altgummi werden nur nach Tonnage abgerechnet. Die Übernahme der Abfälle wird immer auf Übernahme- bzw. Lieferscheinen dokumentiert und quittiert. Eine Aufsplittung von Altreifengemischen in  sortenreine Fraktionen ist möglich. Dazu werden zu jeder Fraktion einzelne  Wiegescheine auf der geeichten Waage der HRV-GmbH erstellt. Dies kann zu Abrechnungszwecken erfolgen und bedarf einer vorherigen Absprache. Wägungen auf geeichten Waagen werden anerkannt und können auch auf der firmeneigenen Waage durchgeführt werden. Diese Wägungen sind Abrechnungsgrundlage bei gewichtsmäßigen Abrechnungen. In der Regel sind Erstentsorgungen Bar zu zahlen. Bei weiteren Entsorgungen ist das Zahlungsziel laut Angebot bindend. Auf Wunsch wird auch das Lastschriftverfahren angeboten. Rechnungssummen unter 50,00 Euro netto sind in der Regel sofort Bar fällig.  Beim Auffahren auf das Gelände der Anfallstelle sind Fahrwege und Stellplätze zuzuweisen. In der Regel werden die Fahrzeuge von den Mitarbeitern der HRV GmbH geladen. Bei weit entfernten Lagerplätzen der Altreifen sind Ladehilfen zu stellen.

Die Mindestabholmengen betragen:

  • PKW- und Transporterreifen mit und ohne Felge: 60 Stück
  • (L)LKW Reifen mit und ohne Felge: 25 Stück

Kommt es zu Mindermengen bei der Abholung behält sich die HRV GmbH vor, anteilige Diesel- und Mautzuschläge von 50,00 Euro je Anfahrt zu berechnen. Minderbefüllungen von Abrollcontainern sind darin eingeschlossen und werden je Container berechnet. Sollte es zu einer vom Auftraggeber verschuldeten Leerfahrt kommen, wird diese mit 75,00 Euro pauschal je Leerfahrt dem Auftraggeber berechnet.

HRV GmbH - Altreifenentsorgung, Logistik

4. Containergestellung und -tausch

Eine Containergestellung durch die HRV GmbH erfolgt nach Vereinbarungen bzw. Angebot. Es werden handelsübliche Container zwischen 36m³ und 40m³ verwendet. Die Container der HRV GmbH müssen auf festem Untergrund stehen. Eine Fremdnutzung der gestellten Container ist nicht gestattet. Bei längeren Standzeiten ohne Tausch (länger als 6 Wochen) behält sich die HRV GmbH vor, Containermieten zu berechnen. Diese beträgt ab der 6.Woche 55,00 Euro je Kalendermonat. Sondercontainergestellung nach Kundenwunsch ist je nach Verfügbarkeit möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache. Für kleinere Mengen an Altreifen bieten wir eine 7m³ Reifengitterbox zur Miete an. Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden den passenden Behälter für eine saubere Altreifenentsorgung.

5. Dokumentation

Der ausgefertigte Übernahmeschein der HRV GmbH ist bei der Übernahme von dem Abfallerzeuger bzw. dem Beförderer zu quittieren. Auf dem Übernahmeschein bzw. der Wiegenote bei Anlieferungen werden die Fraktionen und Mengen notiert und quittiert. Dies dient im Weiteren als Abrechnungsgrundlage. Fremdwiegenoten werden nur von geeichten Waagen akzeptiert.

HRV GmbH - Altreifenentsorgung

6. Reklamationen

Reklamationen sind zeitnah jedoch spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der Reklamationsfristen ist unsererseits kein Nachvollziehen möglich, da die Abfälle zu diesem Zeitpunkt bereits verwertet worden sind und können somit nicht mehr akzeptiert werden.